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Der Geschäftsführende Ausschuss der Nordelbischen Jugendvertretung (GA der NEJV oder kurz:GA) führt - wie der Name schon sagt - die Geschäfte der NEJV zwischen den Vollversammlungen (V V) und bereitet diese vor.

Er besteht aus sieben Mitgliedern und zwei StellvertreterInnen, die aus der Mitte der VV gewählt werden. Die Mitglieder und deren Vertreter müssen keine Delegierten einer Kirchenkreisjugendvertretung (KKJV) sein. Der Nordelbische Jugendpastor ist automatisch beratendes Mitglied und hat kein Stimmrecht im GA.


Die Vollversammlungen werden vom Geschäftsführenden Ausschuss (GA) vorbereitet und geleitet. Sie beginnen in der Regel an einem Freitagabend und enden dann am Sonntagmittag. Auf jeder VV berichtet der GA über die aktuellen Ergebnisse und das Geschehen seit der letzten VV.

 

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